Notariat Lorenz
in Kufstein.
Kompetenz, die
nahe am
Menschen ist

Dr. Verena Lorenz LL.M., Ihre öffentliche Notarin in Kufstein

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder übergeben wollen, ob Sie ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren oder Hilfe für Ihr Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte und beraten Sie vor allem auf den Gebieten Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht. Auch für grenzüberschreitende und für Ihre digitale Beurkundung, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Unparteiisch und diskret erläutern wir Ihnen zu Ihrem Anliegen alle rechtlich relevanten Aspekte, nennen Ihnen je nach Thematik die Vor- und Nachteile und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Verträge abschließen oder von uns erstellen lassen.

Ihr Vertrauen in
kompetenten Händen

Alle rechtlichen Fragen werden beantwortet und maßgeschneiderte Lösungen für jede:n Einzelne:n gefunden. Ein eingespieltes Team, bestehend aus vier Jurist:innen und sieben spezialisierten Sachbearbeiter:innen, bildet das Rückgrat unseres Notariats. Ein stets verantwortungsvoller und ehrlicher Umgang mit den Menschen, denen wir täglich begegnen, zeichnet uns aus.

VL Middle Image

Die Wissenschaft ist eine durch und durch demokratische Angelegenheit: nicht eine Herrschaft des Unverstandes, sondern der Sieg der besseren Einsicht.

Franz Gschnitzer, Rechtsleben im Kleinstaat, 1957

Dr. Verena
Lorenz LL.M.

Öffentliche Notarin
absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Sie war bereits während des Studiums als Vertragsassistentin am Institut für Zivilrecht, Abteilung Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig und fungierte außerdem als Lehrbeauftragte für Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Franz- Gschnitzer-Preis der Universität Innsbruck ausgezeichnet.
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Mag. Josef Kurz LL.M.

Notarsubstitut
Die Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte 2017. Anschließend absolvierte die Mag. Josef Kurz seine Gerichtspraxis am Bezirksgericht Kufstein und Landesgericht Innsbruck und begann im Oktober 2017 seine Laufbahn im Notariat Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein. Nach Ablegung der Notariatsprüfung arbeitet er seit 2022 als Notarsubstitut an der Amtsstelle II in Kufstein.
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MAG. HANNA KOLAR

Notariatskandidatin
Die Sponsion zur Magistra der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte im Jahr 2015. Bereits während meines Studiums sammelte ich wertvolle praktische Erfahrungen in einer renommierten Innsbrucker Anwaltskanzlei. Es folgte die Absolvierung der Gerichtspraxis am Bezirksgericht Hall und am Landesgericht Innsbruck. Im Februar 2018 erfolgte der gezielte Wechsel in den Notariatsbereich und im Januar 2022 legte ich die zweite Notariatsprüfung erfolgreich ab. Seit Oktober 2025 arbeite ich als Notariatskandidatin im Notariat Dr. Verena Lorenz, LL.M. in Kufstein.
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MAG. SOPHIA HERZ

Notariatskandidatin
Die Sponsion zur Magistra der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte im Jahr 2025. Während des Studiums war Mag. Sophia Herz als Studienassistentin am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck tätig. Außerdem schloss sie eine Ausbildung zum Konfliktcoach sowie zur eingetragenen Mediatorin ab. Anschließend absolvierte Mag. Sophia Herz ihre Gerichtspraxis an den Bezirksgerichten Kitzbühel und Kufstein, sowie am Landesgericht Innsbruck.
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LEISTUNGEN

Geballtes Wissen, menschliche Kompetenz. Ein Team, das Sie durch alle rechtlichen Bereiche gekonnt begleitet.

01

DIGITALE URKUNDEN UND ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies gesetzlich zulässig ist, in elektronischer und digitaler Form an.
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02

UNTERNEHMENS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Sowohl die Neugründung, die Umstrukturierung als auch die Umgründung Ihres Unternehmens muss gut durchdacht sein.
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03

LIEGENSCHAFTSRECHT UND VERTRAGSRECHT

Unser Liegenschaftsrechtservice umfasst alle notariellen Dienstleistungen diesbezüglich.
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04

SCHENKUNGSVERTRÄGE UND ÜBERGABEVERTRÄGE

Die Übertragung von Immobilien stellt eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben dar.
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05

KAUFVERTRÄGE

Dank meines weitreichenden rechtlichen Wissen und meiner Erfahrung sorge ich für eine verlässliche und sorgfältige Vertragsgestaltung.
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06

TESTAMENTE UND ERBRECHT

Wir verstehen, dass die Regelung Ihrer Vermögensnachfolge sowohl emotional als auch rechtlich komplex sein kann.
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VORSORGEVOLLMACHTEN UND PATIENTENVERFÜGUNGEN

In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
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08

FAMILIENRECHT

Gerade das Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche. Mit aller gebotenen Diskretion beraten wir Sie gerne in allen rechtlichen Fragen.
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09

TREUHANDSCHAFTEN

Die Ausgabe großer Summen, zum Beispiel im Falle des Kaufes einer Immobilie, erfordert eine optimale finanzielle Absicherung.
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10

BEURKUNDUNGEN UND BEGLAUBIGUNGEN

Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die Anfertigung einer beglaubigten Kopie wird der Beweis für die Echtheit eines Dokuments erbracht.
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VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN

Lesen Sie weiter, für welche Gemeinden ich im Auftrag des Bezirksgerichts Kufstein in den Monaten Februar, Mai, August und November zuständig bin.
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KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Sie haben Fragen zu einem notariellen Anliegen, sind sich aber noch nicht sicher, ob und welche Schritte erforderlich sind?
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Rezensionen

Sehr freundliches und kompetentes Team! Reibungslose Abwicklung. Super!

Franzi Relkipov — 24/05/2025

Kompetente und diskrete Beratung, mit fairen Preisen und schneller Bearbeitung. Vielen Dank an das gesamte Team. Absolute Empfehlung.

Gina Crepaz, Unternehmerin & CEO — 09/06/2026

Sehr professionell und zuverlässig, Notarin meiner Wahl.

Marie W. — 13/11/2025

Schnelle und kompetente Beratung in allen rechtlichen Belangen. Sehr zu empfehlen!

Thomas H. — 28/10/2025

Super. Danke!

Ulrich Huber — 14/06/2026
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HÄUFIGE FRAGEN

01

Was bedeutet beim Erben der Pflichtteil?

Als Pflichtteil versteht man den gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses für bestimmte Personen. Diese pflichtteilsberechtigten Personen sind Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder des:r Verstorbenen, generell allerdings nicht die Geschwister oder Eltern. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte jener Quote, die dem/der Berechtigten von Gesetzes wegen zusteht.

02

Was macht ein:e Notar:in?

Die österreichischen Notar:innen sind Träger eines öffentlichen Amtes mit der staatlichen Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden. Egal, ob es dabei um Immobilien, Gesellschaftsrecht oder Erbschaft geht. Notar:innen gewähren die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung der Urkunden. Sie stehen ihren Klient:innen beratend zur Seite und klären über Rechtsangelegenheiten auf. Dabei sind sie verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu handeln.

03

Welche Unterlagen benötige ich für eine Beglaubigung?

Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen einerseits das Dokument, auf dem die Echtheit der Unterschrift bestätigt werden soll und andererseits ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden. Darüber hinaus muss die Unterschrift persönlich vor dem:der Notar:in gemacht werden.

Bei der Anfertigung einer beglaubigten Kopie braucht es hingegen nur das Originaldokument, ein persönliches Auftreten ist nicht nötig.

04

Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?

Das Verfahren wird automatisch eingeleitet. Der erste Schritt des Verfahrens ist die Todesfallaufnahme und die Erhebung von persönlichen und vermögensrechtlichen Daten des:r Verstobenen durch den:die Notar:in in der gerichtskommissarischen Funktion. Dafür werden Angehörige zu einer Erstbesprechung eingeladen. Nach Erhebung aller Umstände kann festgestellt werden, welche Personen gesetzlich und testamentarisch erbberechtigt sind. Danach wird geklärt, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird. Diese Informationen werden in ein Protokoll aufgenommen. Das Verfahren wird schließlich durch den Einantwortungsbeschluss, der den Erben zugesandt wird und worin festgehalten ist, wer in welcher Quote erbt, beendet. Dieser Beschluss berechtigt die Erben, über den Nachlass zu verfügen.

05

Was passiert bei der Scheidung mit dem ehelichen Vermögen?

In Österreich gilt auch bei einer bestehenden Ehe die Gütertrennung. Das bedeutet, dass beide Ehepartner ihr eigenes Vermögen behalten. Eheliche Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden aufgeteilt. Unter das Gebrauchsvermögen fallen hierbei auch das Haus bzw. die Wohnung, ein mögliches gemeinsames Fahrzeug oder auch der Hausrat. Als eheliche Ersparnisse versteht man Vermögenswerte wie Konten, Sparbücher, Immobilien etc., die während der Ehe von beiden Partnern als Wertanlage erworben bzw. angeschafft wurden.

06

Wo finde ich einen öffentlichen Notar in meiner Nähe?

Ein:e Notar:in in Ihrer Nähe finden Sie mit dem Notarfinder.

07

Was sind Notarsubstituten?

Notarsubstituten sind geprüfte Notariatskandidat:innen nach ihrer offiziellen Angelobung zum:r Notarssubstitut:in. Diese werden in der Regel vom jeweiligen Amtsinhaber in Vorschlag gebracht, um im Falle von Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit eines Notars dessen Vertretung zu sichern.

Notariatssubstituten handeln ebenfalls als Vertretung von Notar:innen. Sie werden dann eigesetzt, wenn die notarielle Betreuung der Bevölkerung im Falle einer Vakanz der Amtsstelle ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Als Notariatssubstituten werden in der Regel andere Notar:innen oder geprüfte und langjährige Notariatskandidat:innen eingesetzt. Die Vertretung ist gesetzlich sehr genau geregelt, da diese Substituten vom örtlichen Landesgericht bestellt werden.

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