Notariat Lorenz
in Kufstein.
Kompetenz, die
nahe am
Menschen ist
Dr. Verena Lorenz LL.M., Ihre öffentliche Notarin in Kufstein
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder übergeben wollen, ob Sie ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren oder Hilfe für Ihr Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte und beraten Sie vor allem auf den Gebieten Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht. Auch für grenzüberschreitende und für Ihre digitale Beurkundung, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Unparteiisch und diskret erläutern wir Ihnen zu Ihrem Anliegen alle rechtlich relevanten Aspekte, nennen Ihnen je nach Thematik die Vor- und Nachteile und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Verträge abschließen oder von uns erstellen lassen.
Ihr Vertrauen in
kompetenten Händen
Alle rechtlichen Fragen werden beantwortet und maßgeschneiderte Lösungen für jede:n Einzelne:n gefunden. Ein eingespieltes Team, bestehend aus vier Jurist:innen und sieben spezialisierten Sachbearbeiter:innen, bildet das Rückgrat unseres Notariats. Ein stets verantwortungsvoller und ehrlicher Umgang mit den Menschen, denen wir täglich begegnen, zeichnet uns aus.
Die Wissenschaft ist eine durch und durch demokratische Angelegenheit: nicht eine Herrschaft des Unverstandes, sondern der Sieg der besseren Einsicht.
Dr. Verena
Lorenz LL.M.
Mag. Josef Kurz LL.M.
MAG. HANNA KOLAR
MAG. SOPHIA HERZ
LEISTUNGEN
Geballtes Wissen, menschliche Kompetenz. Ein Team, das Sie durch alle rechtlichen Bereiche gekonnt begleitet.
DIGITALE URKUNDEN UND ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN
UNTERNEHMENS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
LIEGENSCHAFTSRECHT UND VERTRAGSRECHT
SCHENKUNGSVERTRÄGE UND ÜBERGABEVERTRÄGE
KAUFVERTRÄGE
TESTAMENTE UND ERBRECHT
VORSORGEVOLLMACHTEN UND PATIENTENVERFÜGUNGEN
FAMILIENRECHT
TREUHANDSCHAFTEN
BEURKUNDUNGEN UND BEGLAUBIGUNGEN
VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Rezensionen
Sehr freundliches und kompetentes Team! Reibungslose Abwicklung. Super!
Kompetente und diskrete Beratung, mit fairen Preisen und schneller Bearbeitung. Vielen Dank an das gesamte Team. Absolute Empfehlung.
Sehr professionell und zuverlässig, Notarin meiner Wahl.
Schnelle und kompetente Beratung in allen rechtlichen Belangen. Sehr zu empfehlen!
Super. Danke!
HÄUFIGE FRAGEN
Was bedeutet beim Erben der Pflichtteil?
Als Pflichtteil versteht man den gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses für bestimmte Personen. Diese pflichtteilsberechtigten Personen sind Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder des:r Verstorbenen, generell allerdings nicht die Geschwister oder Eltern. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte jener Quote, die dem/der Berechtigten von Gesetzes wegen zusteht.
Was macht ein:e Notar:in?
Die österreichischen Notar:innen sind Träger eines öffentlichen Amtes mit der staatlichen Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden. Egal, ob es dabei um Immobilien, Gesellschaftsrecht oder Erbschaft geht. Notar:innen gewähren die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung der Urkunden. Sie stehen ihren Klient:innen beratend zur Seite und klären über Rechtsangelegenheiten auf. Dabei sind sie verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu handeln.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Beglaubigung?
Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen einerseits das Dokument, auf dem die Echtheit der Unterschrift bestätigt werden soll und andererseits ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden. Darüber hinaus muss die Unterschrift persönlich vor dem:der Notar:in gemacht werden.
Bei der Anfertigung einer beglaubigten Kopie braucht es hingegen nur das Originaldokument, ein persönliches Auftreten ist nicht nötig.
Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?
Das Verfahren wird automatisch eingeleitet. Der erste Schritt des Verfahrens ist die Todesfallaufnahme und die Erhebung von persönlichen und vermögensrechtlichen Daten des:r Verstobenen durch den:die Notar:in in der gerichtskommissarischen Funktion. Dafür werden Angehörige zu einer Erstbesprechung eingeladen. Nach Erhebung aller Umstände kann festgestellt werden, welche Personen gesetzlich und testamentarisch erbberechtigt sind. Danach wird geklärt, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird. Diese Informationen werden in ein Protokoll aufgenommen. Das Verfahren wird schließlich durch den Einantwortungsbeschluss, der den Erben zugesandt wird und worin festgehalten ist, wer in welcher Quote erbt, beendet. Dieser Beschluss berechtigt die Erben, über den Nachlass zu verfügen.
Was passiert bei der Scheidung mit dem ehelichen Vermögen?
In Österreich gilt auch bei einer bestehenden Ehe die Gütertrennung. Das bedeutet, dass beide Ehepartner ihr eigenes Vermögen behalten. Eheliche Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden aufgeteilt. Unter das Gebrauchsvermögen fallen hierbei auch das Haus bzw. die Wohnung, ein mögliches gemeinsames Fahrzeug oder auch der Hausrat. Als eheliche Ersparnisse versteht man Vermögenswerte wie Konten, Sparbücher, Immobilien etc., die während der Ehe von beiden Partnern als Wertanlage erworben bzw. angeschafft wurden.
Wo finde ich einen öffentlichen Notar in meiner Nähe?
Ein:e Notar:in in Ihrer Nähe finden Sie mit dem Notarfinder.
Was sind Notarsubstituten?
Notarsubstituten sind geprüfte Notariatskandidat:innen nach ihrer offiziellen Angelobung zum:r Notarssubstitut:in. Diese werden in der Regel vom jeweiligen Amtsinhaber in Vorschlag gebracht, um im Falle von Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit eines Notars dessen Vertretung zu sichern.
Notariatssubstituten handeln ebenfalls als Vertretung von Notar:innen. Sie werden dann eigesetzt, wenn die notarielle Betreuung der Bevölkerung im Falle einer Vakanz der Amtsstelle ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Als Notariatssubstituten werden in der Regel andere Notar:innen oder geprüfte und langjährige Notariatskandidat:innen eingesetzt. Die Vertretung ist gesetzlich sehr genau geregelt, da diese Substituten vom örtlichen Landesgericht bestellt werden.