Erhöhung der Immobilienertragssteuer

13/08/2026
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 55/2026) wurden Änderungen bei der Immobilienertragsteuer beschlossen. Die neuen Regelungen gelten für Immobilienverkäufe ab 1. Jänner 2027…
Beim entgeltlichen Verkauf einer Immobilie – beispielsweise eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist grundsätzlich Immobilienertragsteuer zu entrichten.

Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ab 1. Jänner 2027

Wann fällt Immobilienertragsteuer an?

Beim entgeltlichen Verkauf einer Immobilie, beispielsweise eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, ist grundsätzlich Immobilienertragsteuer zu entrichten.

Für die Berechnung der Steuer ist unter anderem entscheidend, wann die Immobilie zuletzt entgeltlich erworben wurde:

Altvermögen: letzter entgeltlicher Erwerb vor dem 31. März 2002
Neuvermögen: letzter entgeltlicher Erwerb ab dem 31. März 2002

Was ändert sich ab 2027?

Der besondere Steuersatz der Immobilienertragsteuer bleibt unverändert bei 30 %. Allerdings werden die pauschalen Anschaffungskosten für Altvermögen reduziert, wodurch sich die effektive Steuerbelastung bei der Veräußerung erhöht.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Nicht umgewidmetes Altvermögen
    bisher: 4,2 % des Veräußerungserlöses
    ab 1. Jänner 2027: 6 % des Veräußerungserlöses
  • Nach dem 31. Dezember 1987 umgewidmetes Altvermögen
    bisher: 18 %
    ab 1. Jänner 2027: 21 %
  • Umwidmung nach dem 31. Dezember 2024
    zusätzlich kommt der gesetzliche Umwidmungszuschlag zur Anwendung
    dadurch erhöht sich die effektive Steuerbelastung von 23,4 % auf 27,3 % des Veräußerungserlöses

Warum ist der Verkaufszeitpunkt wichtig?

Durch die Gesetzesänderung hat der Zeitpunkt einer Grundstücks- oder Immobilienveräußerung künftig noch größere steuerliche Bedeutung. Insbesondere bei Altvermögen kann ein Verkauf ab dem Jahr 2027 zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen. Eine frühzeitige steuerliche Planung hilft dabei, die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zu beurteilen und mögliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Wir beraten Sie gerne und prüfen gemeinsam mit Ihnen die steuerlichen Auswirkungen Ihres geplanten Immobilienverkaufs.

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