Notarielle
Beglaubigungen. Immer
rechtssicher.
Eine Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument. Ihre öffentliche Notarin Dr. Verena Lorenz LL.M. in Kufstein führt Beglaubigungen unabhängiger Dritter durch, um die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen.
Beglaubigungen sind meist erforderlich, wenn es sich um wichtige Dokumente wie Verträge, Vollmachten usw. handelt. Durch die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars wird sichergestellt, dass die Person, die das Dokument unterschreibt, auch wirklich die Person ist, die im Dokument angeführt ist.
Dr. Verena Lorenz.
Öffentliche Notarin in Kufstein.
Im öffentlichen Notariat werden notarielle Urkunden im Einvernehmen mit den beteiligten Parteien erstellt. Die unparteiische und neutrale Beratung unserer Mandanten steht dabei stets im Mittelpunkt. Wir informieren die Parteien über mögliche inhaltliche Regelungen und deren unterschiedliche rechtliche Konsequenzen, um eine ausgewogene Lösung zu erzielen und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder weniger erfahrene Vertragspartei zu schützen.
Öffentliche Notarin Kufstein. Verpflichtende Amtsausübung.
Notare sind zur Amtsausübung verpflichtet. Das bedeutet, dass eine amtliche Handlung nicht verweigert werden darf. Ausnahmen gelten nur, wenn er selbst oder seine Angehörigen in die Angelegenheit verwickelt sind und natürlich bei verbotenen, betrügerischen oder umgehungstechnischen Transaktionen. Der Notar darf auch dann nicht tätig werden, wenn ein Dritter rechtswidrig benachteiligt wird oder wenn eine Partei offensichtlich nicht rechtsfähig ist.