Seit 2019 können in Österreich fast alle Dokumente elektronisch signiert und beglaubigt werden. Entweder im Rahmen eines Videocalls mit unserem Notariat und/oder mittels Austria ID. Flexibel und von überall auf der Welt. Einfach, praktisch, schnell.
Grundsätzlich setzt die Errichtung einer öffentlichen Urkunde das persönliche Erscheinen der Partei vor der öffentlichen Urkundsperson (Notar, uU Gericht) voraus. Dies ist dadurch begründet, dass der Notar sich bei seinen Amtshandlungen von der Identität einer Partei überzeugen muss (vgl § 55 Abs 1 Z 1 NO).
Die verlässliche Identifikation der Parteien durch den Notar und die von diesem einzuhaltenden Prüf- und Sorgfaltspflichten sind laut den erläuternden Bemerkungen nicht nur ein wesentlicher Punkt für die Gewährleistung der Rechtssicherheit, sondern stellen auch einen ganz wesentlichen Aspekt der Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Leistungen des Notars zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.
Um den Anforderungen des digitalen Notariats gerecht zu werden, müssen alle Personen, die ein Dokument digital unterfertigen, die Austria ID (Vollversion) oder ein Videoidentverfahren durchlaufen, welches den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen hat.
Eine digitale Beurkundungstätigkeit über Anwendungen wie WhatsApp, Signal, etc. ist, aufgrund der mangelnden Sicherheitsvorkehrungen, nicht möglich.