So geht's schneller.
Unsere Formulare.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl Formulare zum Download
als auch zur direkten Befüllung, die sicher und diskret auf unsere
Server zur Bearbeitung seitens unseres Teams weitergeleitet werden.

  • Todesfallaufnahme
  • Grunderwerbsteuer
  • Immobilienertragsteuer
  • Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung
  • Vollmachten

Informationen für die Todesfallaufnahme

Am Beginn des Verlassenschaftsverfahrens benötigen wir Informationen über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen. Hierzu dient die sogenannte Todesfallaufnahme. Zwecks Vorbereitung von dieser bitten wir Sie höflich, das nachstehende Informationsformular auszufüllen. Je besser die Vorbereitung, desto effizienter das Verfahren.

Grunderwerbsteuer

Rechtsvorgänge, mit welchen Grundstücke und Gebäude übertragen werden, wie beispielsweise Schenkungs- oder Übergabeverträge, oder auch der Erwerb im Zuge einer Verlassenschaft unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Auch im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Umgründung eines Unternehmens, in dessen Eigentum sich Grundstücke oder Gebäude befinden, kann Grunderwerbsteuer auslösen.

Unter anderem bei Schenkungen, Erwerben im Familienkreis oder Umgründungen bemisst sich die Grunderwerbsteuer vom sogenannten Grundstückswert, welcher anhand eines Pauschalwertmodelles, des Immobilienpreisspiegels der STATISTIK AUSTRIA oder eines Verkehrswertgutachtens ermittelt werden kann.

Um die entsprechende Berechnung gemäß Pauschalwertmodell für Sie vornehmen zu können, bitten wir Sie höflich, den nachstehenden Fragebogen auszufüllen.

Bitte beachten Sie, dass bei Wohnungseigentum oder mehreren Wohngebäuden für jede Wohnung bzw. jedes Wohngebäude das Formular separat auszufüllen ist.

Hinweis: Als Netto-Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche des Gebäudes abzüglich der Wandstärken sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen. Treppen, offene Balkone, Terrassen und unausgebauter Dachraum sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.
Falls die Netto-Nutzfläche bekannt ist:
Falls die Netto-Nutzfläche nicht bekannt ist:
Erklärung
Mit dem Senden dieses Formulars wird gewünscht bzw. entschieden, für die Berechnung der Grunderwerbsteuer das Pauschalwertmodell zu verwenden. Ein Verkehrswertgutachten oder eine Ermittlung anhand des Immobilienpreisspiegels der STATISTIK AUSTRIA zwecks Berechnung der Grunderwerbsteuer wird ausdrücklich nicht gewünscht.
Mit dem Absenden bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.

Immobilienertragsteuer

Wenn mit der Veräußerung von Liegenschaften, Wohnhäusern und Wohnungen Einkünfte erzielt werden, fällt seit April 2012 die von der Verkäuferseite zu tragende Immobilienertragsteuer an. Zu versteuern sind Einkünfte aus derartigen Veräußerungen, somit grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.

Ausgenommen von der Besteuerung sind insbesondere die Veräußerung von Eigenheimen samt Garten (bis ca 1.000 m2), wenn …

— sie der Verkäuferseite ab der Anschaffung oder Herstellung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird, oder
— innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.

Im Rahmen der Abwicklung Ihrer Immobilienveräußerung prüfen wir die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen, berechnen die allfällige Immobilienertragsteuer, übernehmen für Sie die entsprechenden Meldungen an das zuständige Finanzamt und wickeln die Zahlungen für Sie treuhändig ab.

Um dies für Sie vornehmen zu können, bitten wir Sie höflich, den nachstehenden Fragebogen auszufüllen.
Falls unbebaute Liegenschaft:
Falls bebautes Grundstück:
Bei eigenen Wohnzwecken:
Bei Vermietung:
Bei leerstehendem Objekt:
Mit dem Absenden bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Im Zusammenhang mit Finanz- oder Immobilientransaktionen sind wir in Hinblick auf die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, gewisse Daten zu erheben und Prüfungshandlungen durchzuführen, selbst wenn es keinerlei Verdacht auf solche strafbaren Handlungen gibt.

Weiters haben wir in Fällen, in denen eine Partei nicht auf eigene Rechnung handelt (Vertreter) oder eine juristische Person (Gesellschaft o.ä.) ist, die wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen. Hierfür stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

Bei Durchführung einer derartigen Transaktion bitten wir Sie höflich, den Erhebungsbogen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie, wenn ein Vertreter oder eine juristische Person beteiligt ist, zusätzlich auch das Ergänzungsblatt wirtschaftliche Eigentümer auszudrucken, zu unterfertigen und eingescannt per E-Mail oder im händisch im Original an uns zu retournieren.

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