BEURKUNDUNGEN UND BEGLAUBIGUNGEN

Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die Anfertigung
einer beglaubigten Kopie wird der Beweis für die Echtheit eines
Dokuments erbracht.

Eine Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument. Ihre öffentliche Notarin Dr. Verena Lorenz LL.M. in Kufstein führt Beglaubigungen unabhängiger Dritten durch, um die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen. Beglaubigungen sind meist erforderlich, wenn es sich um wichtige Dokumente wie Verträge, Vollmachten usw. handelt. Durch die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars wird sichergestellt, dass die Person, die das Dokument unterschreibt, auch wirklich die Person ist, die im Dokument angeführt ist.

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