DIGITALE URKUNDEN UND ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN
Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies gesetzlich
zulässig ist, in elektronischer und digitaler Form an.
Elektronisch durchgeführt werden können daher
- Beglaubigungen digitaler Signaturen (zum Beispiel: von Unterschriften/Signaturen auf einem Kaufvertrag)
- digitale Notariatsakte (zum Beispiel: GmbH-Gründung, Abtretungsverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Pflichtteilsverzichte)
- virtuelle Gesellschafterversammlungen (zum Beispiel: für die Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung einer GmbH)
Die Erbringung dieser elektronischen notariellen Dienstleistungen erfolgt dergestalt, dass die entsprechenden Urkunden im Rahmen einer Videokonferenz, die über eine eigens eingerichtete Plattform stattfindet, unter Einhaltung der Bestimmungen der Notariatsordnung elektronisch signiert werden. Dazu können eigens ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturen oder die „ID-Austria“ verwendet werden.
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