FAMILIENRECHT

Gerade das Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche. Mit aller
gebotenen Diskretion beraten wir Sie gerne in allen rechtlichen Fragen.

Wir beraten Sie sowohl im nationalen als auch im internationalen Familienrecht. Eines der häufigsten Anliegen in diesem Themenbereich sind Eheverträge, aber auch Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Trennungsfolgevereinbarungen. Wir sind Ihnen gerne behilflich, solche Verträge auszuarbeiten und zu formulieren, wodurch auch verhindert werden kann und soll, dass es im Falle einer Trennung zu einem „Rosenkrieg“ kommt.

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