SCHENKUNGSVERTRÄGE UND ÜBERGABEVERTRÄGE

Die Übertragung von Immobilien stellt eine der wichtigsten
Entscheidungen im Leben dar.

Dabei sollten möglichst keine offenen Fragen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen bestehen. Die Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabeverträgen gehört zur täglichen Arbeit von Notarin Dr. Verena Lorenz LL.M. in Kufstein. Auch wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Übertragung von Immobilien weiterhin Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr an. Hier gilt es, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu optimieren und die Befreiungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen.

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