VORSORGEVOLLMACHTEN UND PATIENTENVERFÜGUNGEN
In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie
nicht mehr selbst entscheiden können.
Ihre Vorsorgevollmacht
In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen Sie im Voraus fest, wer Sie betreuen soll, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll oder wer die Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung trifft. Wir gestalten die Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen.
Ihre Patientenverfügung
Es kann passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden dürfen und welche nicht. Ihre nächsten Angehörigen kennen Ihre Meinung für diesen Fall zwar, aber ohne eine Patientenverfügung können sie diese nicht durchsetzen. Wir erstellen gerne ein entsprechendes Dokument für Sie, in dem Ihre Wünsche festgehalten werden, und registrieren die Verfügung. So kann sie im Ernstfall dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.